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In unserem Blog geben wir dir hilfreiche Tipps & Tricks zur Beisetzung deines Tieres, Pflege des Grabs und Infos rund um Himmelspfote.

18.02.21

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Tierbestattung im eigenen Garten – Das ist zu beachten

Für Tierfreunde ist das eigene Haustier mehr als nur ein Objekt. Vielmehr sehen wir unseren geliebten Vierbeiner als Teil der Familie und langjährigen Begleiter. Da ist es ganz klar, dass wir uns auch hier einen würdevollen Abschied sowie eine angemessene Gedenkstätte wünschen. Dafür gibt es eine Reihe an Möglichkeiten. Zunehmend beliebt ist dabei die Bestattung im eigenen Garten. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und was es dabei zu beachten gilt, zeigen wir Dir in diesem Beitrag. 

Gesetzliche Vorgaben 

Allem voran lässt sich sagen: Die Bestattung des eigenen Haustiers im Garten ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings ist sie an eine Reihe an Regeln und Voraussetzungen gebunden. Und wer sich an diese nicht hält, dem drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000€. Es lohnt sich also, sich im Vorhinein genauer mit dieser Frage zu beschäftigen, sodass dann im Ernstfall alles ohne Komplikationen ablaufen kann. 
Ob und unter welchen Voraussetzungen Du Dein Haustier in Deinem Garten bestatten darfst, ist in Deutschland ganz genau geregelt. Und zwar im Rahmen der so genannten Durchführungsverordnung im „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“. Darin heißt es, dass für die sichere Entsorgung von Tierkadavern grundsätzlich Tierkörperbeseitigungsanlagen zuständig sind. Dort enden auch diejenigen Tiere, die beim Tierarzt versterben und vom Halter nicht mitgenommen werden. Für die meisten Haustierbesitzer aber dürfte das keine Option sein. Neben den üblichen Möglichkeiten der Bestattung gewinnt gerade die Bestattung im eigenen Garten immer stärker an Beliebtheit. Und unter bestimmten Voraussetzungen ist diese seit einiger Zeit auch erlaubt. 
 

Voraussetzungen und was es zu beachten gilt 

Ob Du Dein Haustier im Garten begraben darfst, hängt zunächst einmal vom Gewicht des Tieres ab. Sehr große Hunde wie z.B. Wolfshunde oder Doggen bilden hier die gesetzliche Obergrenze. Kleinere Tiere dürfen im Garten begraben werden, jedoch gilt es dabei die folgenden Regeln zu beachten: 
  • Das Grundstück, dass Du für die Bestattung Deines Haustiers auswählst, sollte Dir gehören. Wenn dem nicht so ist, ist zwingend die Erlaubnis des Grundeigentümers (bzw. im Regelfall Vermieters) erforderlich. Sicher ist das ein unangenehmes Thema, jedoch lassen sich dadurch Probleme in der Zukunft vermeiden. Und die meisten Grundeigentümer haben Verständnis. 
  • Das Haustier darf nicht an einer Seuche oder ansteckenden Krankheit gestorben sein. Ob dem so ist, wird der Tierarzt feststellen. 
  • Das Grundstück darf weder in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet noch in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen oder Plätzen liegen. Hierbei gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. 
  • Damit sichergestellt ist, dass Umwelt und Gesundheit nicht durch giftige Substanzen gefährdet werden, die bei der Verwesung von Tierkörpern entstehen können, muss das Haustier mit einer ausreichenden, mindestens aber 50cm starken Erdschicht bedeckt sein – gemessen zwischen Tierkörper und Erdoberfläche. 

Woher bekomme ich genaue Informationen? 

Im Detail geregelt sind all diese Voraussetzungen im so genannten „Tierische Nebenprodukt-Beseitigungsgesetz“ (kurz: TierNebG). Solltest Du Dich in diesem komplizierten Gesetzestext nicht gleich zurechtfinden, so empfiehlt sich ein Anruf bei der kommunalen Gemeindeverwaltung. Hier kann man Dir ganz sicher weiterhelfen – insbesondere mit Blick auf kommunale Besonderheiten, die es durchaus gibt. 

Haustier begraben 

Wenn die rechtliche Seite geklärt ist, kannst Du die Beerdigung Deines Haustiers ganz Deinen Bedürfnissen anpassen. Achte jedoch darauf, Dein Haustier in Materialien zu bestatten, die leicht verrotten und hebe das Grab ausreichend tief aus. Gerne helfen wir Dir hier mit unserem umfangreichen Angebot weiter.